Die tilia Stiftung für Langzeitpflege
tilia bietet Menschen ab dem 18. Lebensjahr, ein Zuhause, an dem sie gut umsorgt sind. An unseren sechs Standorten bieten wir kompetente Pflege und Betreuung an. Ein eigenes Ärzteteam, das Fachteam Pflege, eigene Physiotherapeuten sowie Medizinaltechniker sorgen für fachliche Expertise.
tilia betreibt stationäre Übergangs- und Langzeit-Wohnbereiche, Fachabteilungen für Demenz- und Respirationserkrankungen, psychiatrische, neurologische und bariatriatrische Langzeitpflege, sowie diverse ambulante Angebote.
Gleichzeitig ist tilia Arbeitsort für rund 650 Mitarbeitende, wovon ca. 90 Lernende und Studierende aus den verschiedensten Berufen sind. Mit grossem persönlichem Einsatz prägen sie alle das Zusammenleben und die Atmosphäre in unserer Institution.
Mit langjähriger Erfahrung und Kompetenz, aber auch mit hohem Engagement und Lebensfreude, setzen wir uns für eine professionelle und individuelle Betreuung und Pflege ein. Bezugspflege und Palliative Care stehen im Zentrum der kompetenten, persönlichen und engagierten Pflege und Betreuung.
Beratung und Anmeldung
Wir organisieren Langzeit- und Übergangsaufenthalte. Kontaktieren Sie uns – im persönlichen Gespräch finden wir die für Sie passende Lösung.
Bei pflegerischen Notfallsituationen bieten wir 7x24 Stunden - Bewohneraufnahmen an - auch an Wochenenden und in der Nacht.
tilia Beratungsstelle
(MO-FR, 08.30-11.30, 13.30-16.30)
Tel 031 970 65 65
beratungsstelle@tilia-stiftung.ch
tilia Notfallaufnahme
(ausserhalb Geschäftszeiten)
Tel. 031 970 66 00
Kontaktanfrage
Finanzierung
Die Finanzierung des Aufenthaltes bei tilia setzt sich aus drei verschiedenen Beiträgen zusammen:
Eigenleistung
Für den Aufenthalt gibt es eine einheitliche Pauschale, die Kosten für die Pflege sind bedarfsabhängig. Falls die Mittel nicht ausreichen, kann ein Gesuch um Ergänzungsleistungen eingereicht werden.
Krankenkasse
Die Krankenkasse leistet einen Beitrag an die Pflegekosten und bezahlt diesen direkt an tilia.
Kantonsbeitrag
Der Kanton Bern übernimmt für die Pflegestufen 3 bis 12 einen Anteil der Kosten. Bei ausserkantonalem Wohnsitz muss vor dem Eintritt eine Kostengutsprache vorliegen.